
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert in einem Antrag zum CDU-Parteitag den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken. Dieser solle künftig „nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“. Als mögliche Gründe wurden Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen genannt. Richtig ist: Einer aktuellen Befragung zufolge sind 21,5 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland unzufrieden mit ihrer Arbeitszeit und möchten diese um mindestens vier Stunden pro Woche reduzieren. Allerdings wünschen sich nur 3,2 Prozent einen Wechsel in Teilzeit allein deswegen, weil sie mehr Zeit für sich und ihre Hobbys haben wollen.
Ein wesentlicher Teil der Vollzeitbeschäftigten, die auf Teilzeit reduzieren, tut dies in Zusammenhang mit Sorgeverpflichtungen, Weiterbildungen oder aus gesundheitlichen Gründen. Denn nur 7,4 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten haben in den vergangenen zwei Jahren ihre Arbeitszeit um mehr als vier Wochenstunden reduziert, ohne dass eines dieser Kriterien zutraf. Diese Gruppe besteht jedoch nicht ausschließlich aus Personen, die ihre Arbeitsstunden reduzieren wollen, um mehr Zeit für sich und ihre Hobbys zu haben. Denkbar sind hier auch verschiedene andere Gründe, die sich mit den verwendeten Befragungsdaten nicht eindeutig erfassen lassen, wie Pflege von Angehörigen, Aufbau einer Selbstständigkeit oder Stundenreduzierungen, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden.
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